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Beschluß des Ministerrates der DDR
vom 21. April 1955 über die wichtigsten Aufgaben im Bauwesen
Autor: Ministerrat der DDR (Hrsg.)
Verlag: Die Wirtschaft, Berlin
Broschur, 182 Seiten (140x200/175g) Deutl. Gebrauchsspuren an Einband und Seiten, Seiten stark vergilbt, Eigentümereintrag vorn
zu dieser Broschüre:
Der Ministerrat der DDR war seit November 1950 die Regierung der DDR. Er war laut Verfassung das höchste exekutive Organ des Staates und wurde ausschließlich von der SED und den mit ihr im „Demokratischen Block" vereinten Parteien gebildet. 1950 bestand er aus 18 Mitgliedern, 1989 gehörten ihm 39 Mitglieder an.
Der Ministerrat war im Machtgefüge der DDR nur eine nachrangige Instanz zum Absegnen von Beschlüssen und Gesetzentwürfen der SED-Führung. Zum einen verfügte die DDR-Regierung wie auch die Regierung der Bundesrepublik in den Anfangsjahren nur über eine eingeschränkte Souveränität. Besonders bezüglich der Außenbeziehungsfragen waren die Entscheidungsmöglichkeiten sehr eingegrenzt und unterstand die Regierung der DDR direkt der Sowjetischen Kontrollkommission.
Das eigentliche Machtzentrum in der DDR war das Politbüro des ZK der SED mit seinen Sekretariaten. Die Sekretäre und Abteilungsleiter im ZK der SED konnten den Ministern Anweisungen erteilen.
Alle Mitglieder des Ministerrates – also auch die Minister – wurden von der Volkskammer für jeweils fünf Jahre gewählt. Im zentralistischen Staatsaufbau der DDR waren dem Ministerrat als weitere Verwaltungsebenen die Räte der Bezirke und die Räte der Stadt- und Landkreise nachgeordnet.
Vom Büro des Ministerrates wurde auch das Gesetzblatt der DDR herausgegeben.
(vgl.Wikipedia)
Von diesem Buch ist 1 Exemplar erhältlich:
Auflage: 1., 1955
Zustand:
Preis: 1.90 Eur
Das Cover weist deutliche Abnutzungserscheinungen, kleine Risse oder Farbflecken (Tinte, Stempel, Klebebandspuren, Restaurierungsspuren durch Filz- und/oder Farbstifte etc.) auf.